Rechtsprechung
ArbG Bocholt, 02.06.2020 - 2 Ga 10/20 |
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Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21
Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung …
Obige Äußerungen finden sich auch in den anlässlich eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht Bocholt, 2 Ga 10/20, erstellten eidesstattlichen Versicherungen vom 29.05.2020, wegen deren vollständigen Wortlauts auf Bl. 140 ff. der Akte Bezug genommen wird.Der Kläger habe im Laufe des Prozesses mehrfach gegen seine prozessuale Wahrheitspflicht verstoßen, indem er die WhatsApp-Chatverläufe mit den drei Mitarbeiterinnen nur auszugsweise vorlegte, ohne jedoch deren Unvollständigkeit in den entscheidungserheblichen Punkten entsprechend offen zu legen sowie im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Bocholt, 2 Ga 10/20 eine falsche eidesstattliche Versicherung abgab.
Ebenso wenig lässt sich feststellen, dass der Kläger im Rahmen des von ihm angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahrens, 2 Ga 10/20, bewusst eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hätte.